Im Rahmen von größeren Baumaßnahmen ist die Raumplanung und das Raumordnungsgesetz zu berücksichtigen!
Diese baut sich wie folgt auf:
1. Europäische Raumentwicklung (informell), 2. Bundesraumordnung DE (Leitbilder, fachlichliche Pläne, informell), 3. Landesentwicklungsplan (verbindlich), 4. Regionalpläne (verbindlich) beim RVBO geteilt in Regionalplan u. Teilregionalplan Energie, 4. Flächennutzungspläne/Bebauungspläne (kommunale Pläne, verbindlich)
In diesen Plänen sind Vorgaben mit Grundsätzen und Zielen verbindlich definiert. Abweichungen von Zielen sind ggf. durch Zielabweichungsverfahren zu "umfahren"!
Für die regionale Raumplanung ist der
- Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zuständig.
Dieser erstellt u.a. den Regionalplan, welcher sich am Landentwicklungsplan orientiert. Der Regionalplan besteht aus folgenden Teilen: