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  3. Raumplanung

Im Rahmen von größeren Baumaßnahmen ist die Raumplanung und das Raumordnungsgesetz zu berücksichtigen!
Diese baut sich wie folgt auf:
1. Europäische Raumentwicklung (informell), 2. Bundesraumordnung DE (Leitbilder, fachlichliche Pläne, informell), 3. Landesentwicklungsplan (verbindlich), 4. Regionalpläne (verbindlich) beim RVBO geteilt in Regionalplan u. Teilregionalplan Energie, 4. Flächennutzungspläne/Bebauungspläne (kommunale Pläne, verbindlich)
In diesen Plänen sind Vorgaben mit Grundsätzen und Zielen verbindlich definiert. Abweichungen von Zielen sind ggf. durch Zielabweichungsverfahren zu "umfahren"! 

  • Info zum Landesentwicklungsplan: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) (LINK)

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Für die regionale Raumplanung ist der

  • Regionalverband Bodensee-Oberschwaben zuständig. 

Dieser erstellt u.a. den Regionalplan, welcher sich am Landentwicklungsplan orientiert. Der Regionalplan besteht aus folgenden Teilen:

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