Was auf unsere Region zukommen könnte, zeigt die eindrucksvolle Visualisierung "Die Moorregion Allgäu- Oberschwaben wird industrialisiert" von Reinhold Mall (Landschaftsschützer Oberschwaben-Allgäu e.V., Bad Wurzach), die er gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekten Ulrich Bielefeld (Überlingen) realistisch ausgearbeitet hat.
Das Fazit ist unmissverständlich: „Man wird die Landschaft nicht wiedererkennen.“
Wenn zusätzlich zu den Windenergieanlagen auch noch großflächige Freiflächen‑Photovoltaikanlagen in die Landschaft eingebettet werden – welche 1,8 % der gesamten Verbandsfläche beanspruchen, um die Energieversorgung sicherzustellen – entsteht ein Flächenverbrauch, der alle bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen des RVBO übertrifft (Aussage RVBO - 27.09.2022).
Welche Folgen hätte das für die Ferienregion Allgäu und Oberschwaben? Für das Landschaftsbild, die Attraktivität der Region und damit für den Tourismus, der für viele Gemeinden ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist?
Die Auswirkungen auf die dauerhaft hier lebenden Menschen sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt wären erheblich – und werden bislang nur unzureichend berücksichtigt.
Besonders eindringlich weist Dr. Wolfgang Hübner (Bad Wurzach) in seinem Appell an die Verantwortungsträger der Region Allgäu–Oberschwaben darauf hin. Er hinterfragt die im Gange befindliche Zerstörung unserer Landschaft und Lebensräume und stellt die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens in Frage.
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Die Zukunft unserer naturnahen Region zwischen Emmelhofen, Haslach und Bremberg steht auf dem Spiel.
Der Schutz unseres Trinkwassers, der Erhalt unserer einzigartigen, von der Eiszeit geprägten Landschaft mit Mooren und Feuchtgebieten sowie die Bewahrung der Artenvielfalt
sind durch den geplanten Bau von zwei Windkraftanlagen in einem ökologisch und hydrologisch sensiblen Gebiet massiv bedroht.
1 Was steht auf dem Spiel?
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Das Landratsamt Ravensburg hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.v.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen (Windpark Kißlegg-Ost) in Kißlegg, Fist. Nr. 720 und 722 erteilt.
Was bedeutet das?
- WIR BENÖTIGEN IHRE HILFE!
Der aktuelle Zwischenbericht zum Bau der WEA im Röschenwald!